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Hanaka
DE

Entwurf aus dem Briefing, noch nicht rechtlich geprüft und nicht freigegeben. Markierte Stellen müssen vor der Veröffentlichung ergänzt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von HANAKA angebotenen Reiseplanungs-, Beratungs- und Concierge-Dienstleistungen.

1.2 Vertragspartner ist:
JANNAH EVLOVLE LLC

HANAKA

261 North University Drive, Suite 500

Plantation, FL 33324

United States of America

Vertretungsberechtigte Person: Hannah Kassel

E-Mail: jannahevolve@gmail.com

1.3 HANAKA ist eine Marke der JANNAH EVLOVLE LLC.

1.4 Die Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen und Unternehmen weltweit.

1.5 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.6 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 2 Art der Dienstleistungen

2.1 HANAKA erbringt individuelle Reiseplanungs-, Recherche-, Beratungs- und Concierge-Dienstleistungen.

2.2 Zum möglichen Leistungsumfang gehören:

  • Entwicklung individueller Reisekonzepte
  • Recherche geeigneter Reiseziele
  • Planung von Reiserouten
  • Recherche von Flügen und Unterkünften
  • Empfehlungen zu Restaurants und Aktivitäten
  • Recherche von Transfers
  • Erstellung digitaler Reiseunterlagen
  • Beratung zu Yachtcharterangeboten
  • Weitere individuell vereinbarte Leistungen

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

2.4 HANAKA schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Planungs- und Beratungsleistungen.

2.5 HANAKA erbringt selbst keine Flug-, Hotel-, Transport-, Yachtcharter- oder sonstigen touristischen Reiseleistungen.

2.6 HANAKA nimmt im Rahmen des vereinbarten Geschäftsmodells keine Kundengelder für Buchungen unabhängiger Reiseanbieter entgegen.

2.7 Buchungen und Zahlungen bei Reiseanbietern erfolgen durch den Kunden selbst.

2.8 HANAKA erhält keine Provisionen von empfohlenen Hotels, Fluggesellschaften, Yachtcharterunternehmen oder sonstigen Reiseanbietern.

2.9 Zwingende gesetzliche Pflichten, die sich aus der tatsächlichen Tätigkeit ergeben, bleiben unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Informationen auf der Website stellen grundsätzlich eine Einladung zur Anfrage dar und noch kein verbindliches Vertragsangebot.

3.2 Der Kunde kann HANAKA über die Website, per E-Mail oder über andere angebotene Kommunikationswege kontaktieren.

3.3 HANAKA erstellt gegebenenfalls ein individuelles Angebot.

3.4 Der Vertrag kommt durch wirksame Annahme des Angebots zustande.

3.5 Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang, die Vergütung und die ausdrücklich bestätigten Vertragsbedingungen.

3.6 Vor einem verbindlichen Vertragsschluss erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen.

§ 4 Discovery Edit

4.1 Discovery Edit umfasst individuell vereinbarte Reiseplanungs- und Beratungsleistungen.

4.2 Die Planungsgebühr beginnt bei 500 €.

4.3 Die konkret vereinbarte Planungsgebühr ist bei Vertragsschluss vollständig fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4 HANAKA beginnt mit der Leistungserbringung nach Zahlungseingang und Erfüllung gegebenenfalls erforderlicher gesetzlicher Voraussetzungen.

4.5 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

4.6 Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können gesondert vergütet werden.

§ 5 Signature Journey

5.1 Signature Journey umfasst die umfassende individuelle Reiseplanung im vertraglich vereinbarten Umfang.

5.2 Die Planungsgrundgebühr beginnt bei 1.500 €.

5.3 Zusätzlich fällt eine Planungsvergütung in Höhe von 6 % der maßgeblichen wesentlichen Reisekosten an.

5.4 Als Berechnungsgrundlage gelten ausschließlich die im finalen Reiseplan ausgewiesenen Kosten für:

a) Flüge.

b) Unterkünfte.

c) Vorab geplante Transfers.

5.5 Restaurants, Aktivitäten, Einkäufe und sonstige persönliche Reiseausgaben gehören nicht zur Berechnungsgrundlage.

5.6 Maßgeblich sind die im finalen Reiseplan zum Zeitpunkt seiner Übergabe ausgewiesenen wesentlichen Reisekosten.

5.7 Die Berechnung wird für den Kunden nachvollziehbar ausgewiesen.

5.8 Die zusätzlichen 6 % stellen eine Vergütung für die individuelle Reiseplanung dar und keine Provision eines Reiseanbieters.

5.9 Spätere Preisänderungen unabhängiger Reiseanbieter verändern die bereits auf Grundlage des finalen Reiseplans berechnete Planungsvergütung grundsätzlich nicht.

5.10 Die im Reiseplan genannten Reisepreise sind keine verbindlichen Preisgarantien unabhängiger Anbieter.

Zahlungsbedingungen

5.11 Bei Vertragsschluss sind 50 % der vereinbarten Planungsgrundgebühr fällig.

5.12 Die verbleibenden 50 % der Planungsgrundgebühr sind bei Übergabe der vollständigen vereinbarten Reiseunterlagen fällig.

5.13 Die zusätzliche Planungsvergütung von 6 % wird ebenfalls bei Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen fällig.

5.14 Die Übergabe erfolgt grundsätzlich digital.

5.15 Der Kunde erhält eine nachvollziehbare Abrechnung.

5.16 Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen, Kündigung oder Widerruf bleiben unberührt.

§ 6 Travel Concierge

6.1 Travel Concierge umfasst individuell vereinbarte zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

6.2 Leistungsumfang und Vergütung werden vor Auftragserteilung festgelegt.

6.3 HANAKA kann eine individuell vereinbarte, rechtlich zulässige Vorauszahlung verlangen.

6.4 Eine ständige Erreichbarkeit oder Betreuung rund um die Uhr ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

6.5 Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können gesondert vergütet werden.

§ 7 The Yacht Concierge

7.1 The Yacht Concierge umfasst individuelle Recherche, Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Yachtcharterangebote.

7.2 HANAKA besitzt, betreibt und vermietet keine eigenen Yachten.

7.3 HANAKA recherchiert geeignete Angebote und stellt dem Kunden Informationen zur Verfügung.

7.4 Der Kunde entscheidet eigenständig über die Auswahl eines Angebots.

7.5 Der Yachtchartervertrag wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Charterunternehmen geschlossen.

7.6 Die Zahlung der Charterkosten erfolgt direkt an das Charterunternehmen.

7.7 HANAKA erhält keine Provisionen von Charterunternehmen.

7.8 HANAKA berechnet dem Kunden eine individuell vereinbarte Beratungs- beziehungsweise Servicegebühr.

7.9 Zusätzliche Reiseplanung rund um den Yachtaufenthalt wird gesondert vereinbart und vergütet.

7.10 Die Recherche von Transfers und Aktivitäten kann Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sein.

7.11 HANAKA stellt selbst keine Crew und keine Skipper bereit.

7.12 Die Verfügbarkeit von Yachten und damit verbundenen Leistungen richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Anbieter.

7.13 HANAKA übernimmt keine allgemeine Verfügbarkeits- oder Preisgarantie.

7.14 Eigene gesetzliche Pflichten und eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

§ 8 Eigenständige Buchungen

8.1 Der Kunde bucht und bezahlt sämtliche Reiseleistungen selbst direkt bei den jeweiligen Anbietern.

8.2 HANAKA stellt hierfür Empfehlungen und gegebenenfalls Buchungslinks bereit.

8.3 Verträge mit unabhängigen Reiseanbietern kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande.

8.4 Für diese Verträge gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters und die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

8.5 HANAKA ist nicht verpflichtet, Reiseleistungen vorzufinanzieren oder Buchungen im Namen des Kunden vorzunehmen.

8.6 Preise und Verfügbarkeiten können sich nach der Recherche ändern.

8.7 HANAKA übernimmt keine allgemeine Preis- oder Verfügbarkeitsgarantie.

8.8 Eine Haftung für eigene schuldhafte Fehler oder sonstige gesetzliche Pflichten bleibt unberührt.

§ 9 Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde stellt die für die Planung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.

9.2 Hierzu gehören insbesondere Angaben zu:

  • Reiseziel
  • Reisezeitraum
  • Reisedauer
  • Anzahl der Reisenden
  • Budget
  • Persönlichen Reisepräferenzen
  • Wesentlichen Einschränkungen und Anforderungen

9.3 Der Kunde informiert HANAKA über relevante Änderungen.

9.4 Verzögerungen aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben können die vereinbarten Bearbeitungsfristen beeinflussen.

9.5 Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Prüfung und Beschaffung erforderlicher Reisepässe, Visa, Einreisegenehmigungen und Versicherungen verantwortlich, soweit HANAKA keine entsprechende Leistung ausdrücklich übernommen hat.

9.6 Gesetzliche Hinweis- und Aufklärungspflichten von HANAKA bleiben unberührt.

§ 10 Änderungen und Feedback

10.1 Der vereinbarte Leistungsumfang bildet die Grundlage der Planung.

10.2 Vor Beginn der eigentlichen Planung kann der Kunde einen Wechsel des Reiseziels anfragen.

10.3 HANAKA prüft, ob die Änderung ohne zusätzliche Vergütung berücksichtigt werden kann.

10.4 Nach Beginn der Planung können wesentliche Änderungen zusätzlichen Aufwand verursachen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Vollständiger Wechsel des Reiseziels
  • Grundlegende Änderung des Reisezeitraums
  • Wesentliche Änderung der Reisedauer
  • Grundlegende Änderung der Reiseart
  • Umfangreiche Neuplanung bereits abgestimmter Bestandteile

10.5 Zusätzliche Kosten werden vor Erbringung der entsprechenden Zusatzleistung mitgeteilt und vereinbart.

10.6 Feedback- und Anpassungsrunden sind innerhalb des ursprünglich vereinbarten Planungsumfangs enthalten, soweit dies im Angebot zugesagt wurde.

10.7 Eine unbegrenzte Anzahl von Feedbackrunden umfasst keine unbegrenzte kostenlose Erstellung neuer Reisekonzepte.

§ 11 Zahlungsbedingungen

11.1 Zahlungen an HANAKA erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung.

11.2 Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Preise und Zahlungsfristen.

11.3 HANAKA beginnt mit der Leistungserbringung nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung und Erfüllung etwaiger gesetzlicher Voraussetzungen.

11.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.5 HANAKA kann die weitere Leistungserbringung bei Zahlungsverzug unter den gesetzlichen Voraussetzungen aussetzen.

11.6 HANAKA ist nicht verpflichtet, externe Reiseleistungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

11.7 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die genannten Beträge auf die Vergütung der HANAKA-Dienstleistungen und nicht auf die Kosten externer Reiseanbieter.

§ 12 Stornierung und Kündigung

12.1 Der Kunde kann eine Stornierung oder Kündigung in Textform erklären.

12.2 Eine entsprechende Erklärung kann insbesondere an jannahevolve@gmail.com gesendet werden.

12.3 Die finanziellen Folgen richten sich nach dem Vertrag, dem Stand der Leistungserbringung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

12.4 Bereits vollständig und vertragsgemäß erbrachte Leistungen bleiben grundsätzlich vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 Bei einer Beendigung während der Leistungserbringung kann HANAKA die gesetzlich und vertraglich zulässige Vergütung verlangen.

12.6 Bereits geleistete Zahlungen werden auf bestehende Vergütungsansprüche angerechnet.

12.7 Soweit sich aus der rechtlich maßgeblichen Abrechnung ein Rückzahlungsanspruch ergibt, wird der entsprechende Betrag erstattet.

12.8 Für vollständig und vertragsgemäß erbrachte Leistungen bietet HANAKA grundsätzlich keine freiwillige Rückerstattung über gesetzliche Ansprüche hinaus an.

12.9 Die Entscheidung des Kunden, eine geplante Reise nicht anzutreten, begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung für bereits vertragsgemäß erbrachte Planungsleistungen.

12.10 Eine Stornierung des HANAKA-Planungsauftrags führt nicht automatisch zur Stornierung eigenständig abgeschlossener Reiseverträge.

12.11 Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rückzahlungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

12.12 Soweit gesetzlich erforderlich, werden ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb bei der Abrechnung berücksichtigt.

§ 13 Stornierungen externer Anbieter

13.1 Für Stornierungen und Änderungen von Flügen, Unterkünften, Transfers, Aktivitäten und Yachtcharterleistungen gelten grundsätzlich die Verträge und gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Anbieter.

13.2 Ansprüche aus diesen Verträgen sind grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.

13.3 HANAKA übernimmt nicht allein aufgrund der Reiseplanung die Verpflichtung, Zahlungen unabhängiger Reiseanbieter zu erstatten.

13.4 HANAKA haftet nicht automatisch für Flugausfälle, Hotelstornierungen, wetterbedingte Änderungen, Streiks, Insolvenzen oder vergleichbare Ereignisse bei unabhängigen Anbietern.

13.5 Dies gilt nicht, soweit HANAKA aufgrund eigener Pflichtverletzungen oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich ist.

13.6 HANAKA empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

§ 14 Gesetzliche Widerrufsrechte

14.1 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

14.2 Bei bestimmten im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsverträgen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

14.3 Die individuelle Gestaltung einer Reiseplanung führt nicht automatisch zum Ausschluss eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

14.4 Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen beachtet.

14.5 Dazu können insbesondere eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und die Bestätigung der Kenntnis über den möglichen Verlust des Widerrufsrechts nach vollständiger Leistungserbringung gehören.

14.6 Ein gesetzliches Widerrufsrecht erlischt nur unter den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.

14.7 Bei einem wirksamen Widerruf erfolgt die Abrechnung nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Bearbeitungsfristen

15.1 Vereinbarte Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

15.2 HANAKA erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen.

15.3 Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

15.4 Wesentliche absehbare Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt.

15.5 Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen oder Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 16 Reiseunterlagen und Nutzungsrechte

16.1 Individuell erstellte Reisepläne, Konzepte, Guides, Texte und Zusammenstellungen können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.

16.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte.

16.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies die persönliche Nutzung der Reiseunterlagen für die geplante Reise.

16.4 Eine kommerzielle Weiterveräußerung, öffentliche Verbreitung oder sonstige über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung von HANAKA, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

16.5 Rechte Dritter bleiben unberührt.

§ 17 Haftung

17.1 HANAKA erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt.

17.2 HANAKA haftet nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften für eigene Pflichtverletzungen.

17.3 Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.

17.4 Die gesetzlich vorgeschriebene Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

17.5 HANAKA übernimmt keine allgemeine Gewähr für die Verfügbarkeit oder vertragsgemäße Durchführung von Leistungen unabhängiger Reiseanbieter.

17.6 Für die Erfüllung eigenständig abgeschlossener Verträge mit Reiseanbietern ist grundsätzlich der jeweilige Vertragspartner verantwortlich.

17.7 HANAKA übernimmt keine allgemeine Garantie für unveränderte Reisepreise, Wetterbedingungen, Einreisevoraussetzungen oder die Verfügbarkeit empfohlener Angebote.

17.8 Eine gesetzlich begründete Verantwortung für eigene fehlerhafte Informationen, Beratungsfehler oder sonstige Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

17.9 Haftungsbeschränkungen gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 18 Außergewöhnliche Ereignisse

18.1 Außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien können die Leistungserbringung beeinträchtigen.

18.2 Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, erhebliche behördliche Einschränkungen oder schwere Infrastrukturausfälle gehören.

18.3 Die rechtlichen Folgen richten sich nach dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

18.4 HANAKA informiert den Kunden über wesentliche Auswirkungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

18.5 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 19 Kommunikation

19.1 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder über ausdrücklich vereinbarte Kommunikationswege.

19.2 Der Kunde stellt eine erreichbare E-Mail-Adresse bereit.

19.3 Vertragsbezogene Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

19.4 Die Nutzung von WhatsApp ist freiwillig.

§ 20 Datenschutz

20.1 HANAKA verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

20.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Soweit rechtlich zulässig, unterliegen die Verträge dem Recht des US-Bundesstaates Florida.

21.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den anwendbaren internationalen Kollisionsnormen nicht ausgeschlossen werden dürfen, bleiben unberührt.

21.3 Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden kann, soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart, ein zuständiges Gericht in Broward County, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, zuständig sein.

21.4 Für Verbraucher gelten die jeweils anwendbaren zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

21.5 Diese Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung schließt keine zwingenden gesetzlichen Rechte aus.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

22.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.

22.3 An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

22.4 Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.

Stand: 01.11.2026

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